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Demokratie-Volksbegehren Der Nationalrat wird aufgefordert, der Bevölkerung im Bundes-Verfassungsgesetz wirkungsvolle Möglichkeiten zur Kontrolle seiner Beschlüsse einzuräumen. Insbesondere sollen Beschlüsse des Nationalrats verpflichtend einer Volksabstimmung unterzogen werden, wenn mindestens 200.000 Wahlberechtigte dies in einem Volksbegehren fordern.
Erläuterungen
1. Dieses Volksbegehren wird von Personen aus einem vielfältigen politischen Spektrum getragen. Unter uns sind Konservative ebenso vertreten wie Linke; wir wählen verschiedene Parteien oder auch gar nicht; wir haben unterschiedliche Vorstellungen von gesellschaftlichen Werten wie Gerechtigkeit oder Freiheit; und was „gute Politik“ ist, darüber gehen unsere Meinungen sehr weit auseinander. Aber in einem sind wir uns einig: In einer Demokratie sollte diese Vielfalt nicht nur möglich sein, sie ist wünschenswert. Demokratie lebt davon, dass Menschen wie wir Kompromisse finden. Und dazu braucht es faire Rahmenbedingungen.
2. Österreich ist dabei, diese Rahmenbedingungen durch parteipolitische Strategiespiele, Intrigen und einen bedenklichen Verfall der politischen Sitten zu verlieren. Die Große Koalition hat mehrere rechtsstaatlich und demokratiepolitisch inakzeptable Beschlüsse gefasst. Ohne ausreichende Vorbereitung, Begutachtung und öffentliche Diskussion wurden das Sicherheitspolizeigesetz und die Überwachung der Bürger verschärft und die Befugnisse des Verwaltungsgerichtshofs beschnitten. Dabei waren weder alle zuständigen Regierungsmitglieder noch Abgeordnete der Koalition ausreichend über die Inhalte der Anträge informiert - zugestimmt haben sie trotzdem. Die Regierung verfällt auch wieder in die alte Unsitte, unausgegorene Gesetze mit ihrer Zwei-Drittel-Mehrheit in den Verfassungsrang zu heben und so der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes zu entziehen. Die Legislaturperiode wurde, ohne die Wähler zu fragen, auf fünf Jahre ausgedehnt. Ein Mehrheitswahlrecht, das die Machtansprüche der Großparteien auf alle Zeiten sichern soll, wird offen diskutiert. Das sind Entwicklungen, die wir nicht einfach hinnehmen wollen. 3. Unsere Forderung nach einem Veto-Recht für die Bevölkerung betrachten wir als Mindeststandard für eine moderne Demokratie. Ähnliche Regelungen kennen mehrere österreichische Bundesländer, aber z.B. auch die Schweiz, Italien und Kalifornien. Die Volksabstimmung ist bereits ein Element unserer Verfassung. Derzeit kann sie der Bevölkerung aber nur vom Gesetzgeber gewährt werden – was seit dem „falschen“ Ausgang der Zwentendorf-Abstimmung nicht mehr vorgekommen ist. Wir fordern daher: Eine Volksabstimmung über Beschlüsse des Nationalrates soll auch von 200.000 Bürgern durchgesetzt werden können.
4. Natürlich ist das nicht genug. Es ist ein Anfang. Politische Prozesse finden nicht nur auf der Bundesebene statt; Demokratisierung ist auf vielen Ebenen notwendig: In den Kommunen und Ländern, in Europa, in den Interessenvertretungen und anderen Organisationen von öffentlichem Interesse. Das Demokratievolksbegehren kann das nicht leisten – aber es soll ein erster Impuls in diese Richtung sein.
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